Digitale Provisionsvereinbarungen brauchen einen klaren Widerrufsprozess
Ab dem 19. Juni 2026 gelten neue Anforderungen an elektronische Widerrufsfunktionen bei bestimmten online geschlossenen Verbraucherverträgen. Der neue digitale Widerrufsprozess nach § 356a BGB betrifft Unternehmen, die Verbraucher:innen den Abschluss widerrufsfähiger Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche ermöglichen.
Für Immobilienmakler kann das relevant sein, wenn Provisionsvereinbarungen oder Maklerverträge digital angebahnt oder abgeschlossen werden. Dann ist der Widerrufsbutton nicht nur ein rechtliches Thema. Er betrifft auch Website, Exposé-Landingpage, Eingangsbestätigung, interne Zuständigkeit und CRM-Dokumentation.
Propstack unterstützt Immobilienmakler ab dem 19. Juni 2026 mit einem digitalen Widerrufs-Flow für Provisionsvereinbarungen auf Exposé-Landingpages. So können Makler:innen den Widerruf digital ermöglichen und den weiteren Prozess strukturiert im Immobilien CRM bearbeiten.
Was sich ab dem 19. Juni 2026 ändert
Der neue § 356a BGB sieht vor, dass betroffene Online-Vertragsprozesse eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen. Verbraucher:innen müssen den Widerruf digital erklären und bestätigen können. Außerdem muss der Eingang des Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.
Für Makler:innen entsteht daraus eine konkrete Prüffrage: Werden Provisionsvereinbarungen digital angebahnt oder abgeschlossen? Wenn ja, sollte geprüft werden, ob der eigene Prozess eine elektronische Widerrufsfunktion benötigt.
Wichtig ist dabei nicht nur der Button selbst. Entscheidend ist der gesamte Ablauf: Der Widerruf muss erreichbar sein, der Eingang muss bestätigt werden, das Maklerteam muss informiert sein und der Vorgang sollte nachvollziehbar bearbeitet werden.
Warum der Widerrufsbutton für Makler ein CRM-Thema ist
Ein Widerruf endet nicht mit einem Klick. Nach dem Eingang muss klar sein, welche Provisionsvereinbarung betroffen ist, wer im Team zuständig ist und welche nächsten Schritte folgen.
Im Makleralltag entstehen daraus mehrere Prozessfragen:
- Wie wird der Widerruf digital ausgelöst?
- Wie erhält der Interessent eine Eingangsbestätigung?
- Wie wird das Maklerteam informiert?
- Wer prüft den Vorgang intern?
- Wie wird der weitere Bearbeitungsprozess dokumentiert?
Ein CRM für Makler hilft dabei, solche Abläufe nicht über einzelne E-Mails, Telefonnotizen oder manuelle Übergaben zu organisieren. Gerade bei rechtlich sensiblen Prozessen ist eine klare Struktur wichtig.
Wie Propstack den Widerrufsprozess für Provisionsvereinbarungen unterstützt
Propstack stellt Immobilienmaklern einen digitalen Widerrufs-Flow für Provisionsvereinbarungen auf Exposé-Landingpages bereit. Interessenten können den Widerruf online starten, ein vorausgefülltes Formular prüfen und den Widerruf bestätigen.
Nach der Bestätigung versendet Propstack automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Das Maklerteam wird über den eingegangenen Widerruf informiert und kann den weiteren Bearbeitungsprozess im CRM strukturieren.
So verbindet Propstack die digitale Oberfläche mit dem Maklerprozess. Der Widerruf wird nicht als loser Einzelfall behandelt, sondern in einen nachvollziehbaren Workflow überführt.
Praxisbeispiel: Widerruf einer Provisionsvereinbarung
Ein Interessent erhält Zugriff auf ein Exposé und möchte seine Provisionsvereinbarung widerrufen. Über die Exposé-Landingpage kann er den Widerruf digital starten, das vorausgefüllte Formular prüfen und den Widerruf bestätigen.
Propstack versendet anschließend automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Gleichzeitig wird das Maklerteam informiert. Danach kann der Vorgang im CRM weiterbearbeitet werden.
Für Makler:innen ist der Nutzen klar: Der Widerruf wird digital ausgelöst, bestätigt und intern sichtbar gemacht. Das reduziert manuelle Nacharbeit und sorgt für einen klareren Bearbeitungsprozess.
Checkliste für Immobilienmakler
Makler:innen sollten vor dem 19. Juni 2026 diese Punkte prüfen:
- Werden Provisionsvereinbarungen digital angebahnt oder abgeschlossen?
- Nutzen Sie Exposé-Landingpages für Interessentenprozesse?
- Ist der digitale Widerrufsprozess intern bekannt?
- Wer prüft eingehende Widerrufe im Team?
- Welche Folgeaufgaben sollen im CRM entstehen?
- Sind Widerrufsbelehrung und Vertragsunterlagen rechtlich geprüft?
- Ist klar, wie Kommunikation und Dokumentation erfolgen?
Diese Checkliste ersetzt keine rechtliche Prüfung. Sie hilft aber dabei, den digitalen Widerrufsprozess als praktischen Maklerprozess zu betrachten.
Was Maklerteams jetzt konkret vorbereiten sollten
Maklerteams sollten zunächst ihre digitalen Abschluss- und Anbahnungsprozesse prüfen. Besonders wichtig sind Provisionsvereinbarungen, die über Exposé-Landingpages oder andere Online-Prozesse mit Verbraucher:innen zustande kommen.
Danach sollte intern festgelegt werden, wer eingehende Widerrufe prüft und welche Folgekommunikation vorgesehen ist. Auch die Dokumentation im CRM sollte klar geregelt sein.
Propstack unterstützt diesen Prozess technisch und organisatorisch. Makler:innen können den digitalen Widerruf auf Exposé-Landingpages ermöglichen und den weiteren Ablauf im CRM strukturiert bearbeiten.
Fazit: Der Widerrufsbutton ist ein Prozess- und Dokumentationsthema
Der Widerrufsbutton ab dem 19. Juni 2026 ist für Immobilienmakler vor allem ein Thema für klare digitale Prozesse. Wer Provisionsvereinbarungen online anbahnt oder abschließt, sollte prüfen, wie Widerruf, Eingangsbestätigung, interne Information und CRM-Bearbeitung zusammenspielen.
Propstack unterstützt Makler:innen mit einem digitalen Widerrufs-Flow für Provisionsvereinbarungen auf Exposé-Landingpages. Interessenten können den Widerruf online starten und bestätigen. Das Maklerteam wird informiert und kann den weiteren Vorgang im CRM bearbeiten.
So wird aus einer neuen gesetzlichen Anforderung ein klarer, digital abbildbarer Workflow im Makleralltag.
Machen Sie Ihre Maklerprozesse fit für 2026
Ob Widerrufsbutton, Exposé-Landingpage oder automatisierte Kommunikation: Propstack hilft Ihnen, zentrale Abläufe im Makleralltag digital, nachvollziehbar und effizient zu steuern.
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Häufige Fragen
Der neue § 356a BGB betrifft Unternehmen, die Verbraucher:innen den Abschluss widerrufsfähiger Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche ermöglichen. Für Immobilienmakler kann das relevant sein, wenn Provisionsvereinbarungen oder Maklerverträge digital angebahnt oder abgeschlossen werden. Ob ein konkreter Prozess betroffen ist, sollte rechtlich geprüft werden.
Ab dem 19. Juni 2026 müssen betroffene Online-Vertragsprozesse eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen. Verbraucher:innen müssen den Widerruf digital erklären und bestätigen können. Außerdem muss der Eingang des Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.
Propstack unterstützt Immobilienmakler mit einem digitalen Widerrufs-Flow für Provisionsvereinbarungen auf Exposé-Landingpages. Interessenten können den Widerruf online starten, ein vorausgefülltes Formular prüfen und den Widerruf bestätigen. Propstack versendet automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail und informiert das Maklerteam.
Ein Widerruf muss nicht nur technisch ausgelöst, sondern auch intern bearbeitet werden. Makler:innen müssen wissen, welche Vereinbarung betroffen ist, wer zuständig ist und welche nächsten Schritte folgen. Ein Immobilien CRM wie Propstack hilft dabei, diesen Ablauf nachvollziehbar zu strukturieren.
Nein. Propstack unterstützt die technische und organisatorische Abbildung des digitalen Widerrufsprozesses. Ob ein konkreter Vertragsprozess unter die neue Pflicht fällt, sollten Makler:innen rechtlich prüfen lassen.