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Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge über die Online-Bereitstellung und die Nutzung des Produkts „Propstack CRM“ der Propstack GmbH (nachfolgend „Propstack”)

1. Geltungsumfang

1.1. Propstack stellt mit Propstack CRM eine effiziente Verwaltungs- und Vermarktungssoftware für Immobilienmakler über das Internet bereit. Die Softwarelösung dient zur Unterstützung bei der Durchführung der Geschäftsprozesse vom Objektmanagement über Büro- bis hin zur Interessenten- und Kundenverwaltung. Die Bereitstellung von Propstack CRM und deren Nutzung durch den KUNDEN sowie die Erbringung von weiteren Leistungen von Propstack in diesem Zusammenhang erfolgt auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“), soweit sich nicht aus individuellen vertraglichen Vereinbarungen etwas anderes ergibt.

1.2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des KUNDEN sind nicht Bestandteile des Vertrages und werden nicht anerkannt, es sei denn, Propstack hat ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch, wenn Propstack ihre Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des KUNDEN vorbehaltlos ausführt.

1.3. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus mit Propstack geschlossenen Verträgen durch den KUNDEN auf Dritte ist nur mit Einwilligung von Propstack zulässig. Die Vorschrift des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.


2. Leistungsumfang und –erbringung

2.1. Die Angebote von Propstack sind freibleibend. Sie erlöschen nach zehn Kalendertagen ab Abgabe, sofern nichts anderes vereinbart.

2.2. Propstack stellt Propstack CRM für den KUNDEN als „Software as a Service“ (SaaS) bereit, d.h. sie betreibt die Software in einem Rechenzentrum und stellt dem KUNDEN den für die Nutzung der Anwendung einschließlich der notwendigen Datenspeicherung erforderlichen Speicherplatz zur Verfügung. Die Nutzung der Anwendung durch den KUNDEN setzt voraus, dass der KUNDE über eine Internetverbindung auf die Anwendung zugreifen kann. Die Internetverbindung ist vom KUNDEN sicherzustellen und gehört nicht zu den Leistungen von Propstack.

2.3. Art, Inhalt und Umfang der von Propstack zu erbringenden Leistungen ergeben sich im Übrigen aus dem Angebot, dem Vertrag und der dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag zugrunde liegenden Leistungs- und/oder Produktbeschreibung von Propstack

2.4. Propstack ist berechtigt, den Inhalt ihrer Leistungen, insbesondere von bereitgestellter Software im Rahmen von technologischen, nutzer-oberflächenbezogenen oder inhaltlichen Weiterentwicklungen zu verändern und anzupassen, sofern die vereinbarten Funktionalitäten hierdurch nicht eingeschränkt oder beeinträchtigt werden.

2.5. Propstack ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Erfüllungsgehilfen zu bedienen und die Rechte und Pflichten aus den Verträgen ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.


3. Verfügbarkeit von Propstack CRM

3.1. Propstack gewährleistet eine Verfügbarkeit von Propstack CRM von 99,5 % im Monatsmittel, sofern die Parteien keine abweichende Verfügbarkeit vereinbart haben. Eine entsprechende Garantie ist hiermit jedoch nicht verbunden.

3.2. Propstack CRM gilt als verfügbar, wenn die Server, auf denen die Anwendung betrieben wird, an das Internet angebunden und die vereinbarten Funktionalitäten von Propstack CRM ohne wesentliche Mängel sind, sowie während der vereinbarten Wartungsfenster (3.3.).

3.3. Zur Aufrechterhaltung der Qualität und Sicherheit der Leistungen von Propstack sind Wartungsfenster (Abschaltzeiten) von insgesamt maximal drei Stunden pro Monat vereinbart, während derer Propstack CRM geplant nicht zur Verfügung steht. Während dieser Wartungsfenster gilt Propstack CRM trotz der Abschaltung als verfügbar. Bei der Planung solcher Wartungsfenster wird Propstack die berechtigten Belange aller Kunden berücksichtigen. Propstack wird sich bemühen, die Wartungsfenster so zu planen, dass diese außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (werktags – Montag bis Freitag ausgenommen gesetzliche Feiertage in Berlin – von 9:00 bis 18:00 Uhr MEZ/MESZ) liegen. Die geplanten Wartungsfenster werden mindestens zwei Wochen vor der geplanten Abschaltung auf der per E-Mail an die vom KUNDEN angegebene E-Mailadresse bekannt gegeben.

3.4. Messzeitraum für die Verfügbarkeit ist der Kalendermonat. Die zeitliche Verfügbarkeit wird nach folgender Formel berechnet:
Verfügbarkeit [%] = Minist / (MinMess – MinWart) * 100

Dabei sind bezogen auf den Messzeitraum, d.h. den jeweiligen Kalendermonat:

Minist = Anzahl der Minuten der tatsächlichen Verfügbarkeit der Anwendung
MinMess = die Anzahl der Minuten des Messzeitraums
MinWart = die Anzahl der Minuten der Abschaltzeiten während der vereinbarten Wartungsfenster

3.6. Propstack haftet nicht für Störungen der Verfügbarkeit durch Ereignisse höherer Gewalt. Der höheren Gewalt stehen Diebstahl, allgemeine Störungen des Internets oder sonstige Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und durch Propstack unverschuldet sind. Propstack wird den KUNDEN, soweit dies unter den Umständen möglich und zumutbar ist, unverzüglich über den Eintritt eines solchen Ereignisses unterrichten.

3.7. Propstack haftet in keinem Fall für Störungen der Verfügbarkeit, die durch den KUNDEN, den Telekommunikationsdienstleister, den Zugangsprovider oder den Mobilfunkanbieter des Kunden oder sonst durch der Sphäre des Kunden zuzurechnende Dritte verursacht werden.


4. Nutzerkonten und zulässige Nutzeranzahl

4.1. Die zulässige Nutzung von Propstack CRM durch den KUNDEN ist auf die vereinbarte Anzahl von Nutzerkonten mit einer dem Konto zugeordneten E-Mail-Adresse limitiert. Die Anzahl der Nutzerkonten ist wesentlicher Faktor für die Entgeltberechnung.

4.2. Propstack übermittelt dem Kunden die für die Nutzung von Propstack CRM erforderlichen Zugangsdaten zur Identifikation und Authentifikation. Dem KUNDEN ist es nicht gestattet, diese Zugangsdaten Dritten, die nicht Mitarbeiter des Kunden sind oder im Einzelfall ein berechtigtes Interesse an dem Zugang haben, z.B. Notare oder Bauträger, zu überlassen. Neue zusätzliche Nutzerkonten wird der KUNDE Propstack vor deren Inanspruchnahme melden, damit eine Anpassung der Entgeltberechnung erfolgen kann.

4.3. Der KUNDE ist verpflichtet, Propstack alle von ihm für die Nutzung der Software vorgesehenen Nutzer zu benennen. Der KUNDE ist ferner verpflichtet, jede durch Organisationsveränderungen, Mitarbeiterwechsel oder ähnliches hervorgerufene Veränderung in der Zuordnung der Nutzer oder Nutzerkonten an Propstack mitzuteilen.

4.4. Der KUNDE ist verpflichtet, die ihm übermittelten Zugangsdaten, die die Nutzung von Propstack CRM ermöglichen, geheim zu halten und sicherzustellen, dass ein Missbrauch durch Dritte verhindert wird. Der KUNDE ist verpflichtet, Propstack umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ihm zugewiesene Zugangsdaten an unberechtigte Dritte gelangt sind.

4.5. Der KUNDE ist verpflichtet, sicherzustellen, dass auch seine Nutzer sich an die Regelungen dieser Ziff. 4 halten.


5. Rechteeinräumung

Sämtliche Nutzungs-, Know-how- und sonstigen Schutzrechte an Propstack CRM stehen Propstack zu. Propstack räumt dem KUNDEN und den vom KUNDEN benannten Nutzern ein auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht hieran in dem Umfang ein, der für die vereinbarte Nutzung der Leistungen erforderlich ist.


6. Pflichten und Verantwortlichkeiten des KUNDEN

6.1. Der KUNDE ist zur angemessenen Mitwirkung bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung verpflichtet. Hierbei sind die besonderen Gegebenheiten von Software- und IT-Leistungen und -Projekten zu berücksichtigen, die wegen ihrer regelmäßig hohen Komplexität und Kundenbezogenheit eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien notwendig machen. Die Mitwirkung des KUNDEN ist deshalb eine wesentliche Vertragspflicht. Der KUNDE wird alle für die Leistungserbringung durch Propstack erforderlichen Voraussetzungen schaffen, die vereinbart sind oder in seinem Bereich liegen.

6.2. Der KUNDE hat Propstack unaufgefordert und rechtzeitig von allen Umständen und Vorgängen Kenntnis zu geben, die für die Ausführung der vereinbarten Leistungen von Bedeutung sind.

6.3. Der KUNDE hat für eine angemessene Datensicherung, der (auch) in seinem Zugriff befindlichen Daten Sorge zu tragen. Dies gilt insbesondere für solche Daten, die in Propstack CRM lediglich dupliziert bzw. vom KUNDEN hochgeladen werden, wie z.B. E-Mails, Kontaktinformationen, Exposés o.ä. Der KUNDE wird die an Propstack übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten. Propstack stellt dem Kunden geeignete Mittel für eine automatische, zur Rekonstruktion durch Propstack geeignete, Sicherung bereit.

6.4. Der KUNDE ist weiterhin dazu verpflichtet,

– die von ihm über Propstack CRM bereitgestellten bzw. hochgeladenen Materialien vorab auf Viren o.ä. zu untersuchen;

– Propstack CRM nicht missbräuchlich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere nicht gegen geltendes Recht (gegen Gesetze, Verordnungen oder behördliche Bestimmungen) oder die guten Sitten zu verstoßen und keine Nutzung vorzunehmen, die für Propstack unzumutbar ist;

– keine Dokumente oder anderen Inhalte auf Propstack CRM hoch zu laden, die Rechte Dritter verletzten (z.B. fremde Urheber- oder gewerbliche Schutzrechte);

– den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) zu nutzen.

6.5. Die Regelungen dieser Ziff. 6 sind nicht abschließend und lassen weitere Pflichten des KUNDEN, insbesondere solche, die sich aus diesen AGB, individuellen Vereinbarungen der Parteien oder dem Gesetz ergeben unberührt.

6.6 Für den Fall, dass Propstack von Dritten in Anspruch genommen wird und dies auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des KUNDEN beruht, ist der KUNDE verpflichtet, Propstack von solchen Ansprüchen freizustellen und Propstack alle in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden, einschließlich gesetzlicher oder – soweit diese nicht gesetzlich geregelt sind – marktüblicher Anwaltskosten, zu ersetzen.


7. Besondere Pflichten des KUNDEN bei der Nutzung von E-Mail-Funktionen und Portalschnittstellen in Propstack CRM

7.1. Im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs von Propstack CRM kann eine Funktionalität enthalten sein, die es dem KUNDEN ermöglicht, Propstack CRM mit dem E-Mail-Server des Kunden zu verbinden. Hierdurch wird es dem KUNDEN ermöglicht, den Versand von E-Mails aus Propstack CRM heraus anzustoßen und versendete und empfangene E-Mails von bestimmten E-Mail-Konten des KUNDEN in Propstack CRM anzuzeigen. Der eigentliche Versand und Empfang der E-Mails erfolgt dabei allein über das E-Mail-Programm bzw. den E-Mail-Server des KUNDEN. Da es insbesondere beim Versand von E-Mails aufgrund technischer Störungen, auf die Propstack keinen Einfluss hat, z.B. Störungen der Internetverbindung zwischen dem Rechenzentrum in dem Propstack CRM betrieben wird und dem E-Mail-Server des KUNDEN, zu Problemen kommen kann, ist der KUNDE verpflichtet, insbesondere bei für ihn wichtigen E-Mails nach dem Anstoß eines Versandes einer E-Mail aus Propstack CRM nachzuprüfen, ob auch tatsächlich ein Versand der E-Mail über das E-Mail-Programm bzw. den E-Mail-Server des KUNDEN erfolgt ist.

7.2. Der KUNDE ist verpflichtet, bei der Nutzung der Portalschnittstellen (wie z.B. zu ImmobilienScout24, Immonet, Immowelt etc.) innerhalb von Propstack CRM eigenständig zu prüfen, ob die Übertragung von Inhalten, z.B. Exposés an die jeweiligen Portale erfolgreich war, da es auch hier aufgrund technischer Störungen, auf die Propstack keinen Einfluss hat, z.B. Störungen der Internetverbindung zwischen dem Rechenzentrum in dem Propstack CRM betrieben wird und dem jeweiligen Portalserver zu Problemen kommen kann.


8. Zahlungsbedingungen

8.1. Für die Leistungen von Propstack gelten die im Angebot an den KUNDEN festgelegten Preise. Alle Preisangaben bezeichnen die Nettopreise und verstehen sich zuzüglich gegebenenfalls zu zahlender Umsatzsteuer, Zölle und sonstiger Abgaben.

8.2. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail an die vom Kunden bei Propstack hinterlegte Email-Adresse. Ein paralleler Versand der Rechnung in Papierform erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden und gegen Erstattung der Propstack hierbei entstehenden Kosten.

8.3. Zahlungen können per Banküberweisung oder SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren geleistet werden.

8.4. Die monatlichen Bereitstellungs- bzw. Lizenzgebühren sind jeweils zum Ersten eines Monats im Voraus fällig. Die Vergütung für sonstige Leistungen ist mit Erbringung der jeweiligen Leistung fällig.

8.5. Mit Gegenforderungen, die der KUNDE auf Sach- oder Rechtsmängel der Leistungen von Propstack stützt, darf der KUNDE nur gegenüber Forderungen von Propstack aufrechnen soweit der zur Aufrechnung gestellte Betrag den mangelbedingten Minderwert der betroffenen Leistung oder die voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung bzw. der Mängelbeseitigung nicht übersteigt. Im Übrigen ist die Aufrechnung gegenüber Forderungen von Propstack nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.


9. Zahlungsverzug

9.1. Gerät der KUNDE mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, ist Propstack berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen nach vorheriger Ankündigung per Brief oder Fax gegenüber dem Kunden zu verweigern; hierzu zählt auch die Sperrung des Zugangs des KUNDEN zu Propstack CRM. Bezieht sich der Verzug des KUNDEN nur auf eine Teilzahlung, so kann Propstack ihre Leistungen insoweit nicht verweigern, als die Verweigerung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit des rückständigen Teils, gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Der KUNDE bleibt im Falle einer berechtigten Leistungsverweigerung von Propstack wegen Zahlungsverzuges weiter verpflichtet, die vereinbarte monatliche Bereitstellungsgebühr zu zahlen.

9.2. Kommt der KUNDE

a) für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der jeweiligen monatlichen Rechnungen oder
b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der die vereinbarte Gebühr für zwei Monate erreicht

in Verzug, ist die Propstack berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.


10. Laufzeit und Kündigung

10.1. Der Vertrag beginnt zu dem im Angebot festgelegten Zeitpunkt und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag hat die vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit.

10.2. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag fortlaufend jeweils automatisch um weitere zwölf Monate, sofern er nicht zum jeweiligen Laufzeitende mit einer Frist von zwei Monaten gekündigt wird. Die Teilkündigung des Vertrages lediglich für einen Teil der vereinbarten Nutzerkonten ist nicht zulässig.

10.3. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10.4. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Telefax oder elektronische Übermittlung sind nicht ausreichend.

10.5. Sofern der KUNDE während eines laufenden Vertragsverhältnisses weitere Nutzer hinzu bucht, gilt für den Vertrag über diese weiteren Nutzer die Laufzeit des ursprünglichen Vertrages.


11. Fristen und Termine

11.1. Im Angebot oder in sonstigen Unterlagen genannte Termine für die Leistungserbringung sind grundsätzlich unverbindliche Plantermine. Nur ausdrücklich als verbindliche Leistungstermine bezeichnete gelten als solche.

11.2. Wird Propstack an der Einhaltung eines Lieferungs- oder Leistungstermins aufgrund von unvorhergesehenen Umständen gehindert, die außerhalb des Einflussbereichs von Propstack oder ihrer Erfüllungsgehilfen liegen und deren Eintritt Propstack auch nicht zu vertreten hat, so verlängern sich diese Fristen angemessen, mindestens aber um die Zeitdauer solcher Hindernisse. Als derartige Umstände kommen beispielsweise in Betracht: höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, Netzausfall oder allgemeine Störungen der Telekommunikation.

11.3. Verzögerungen aufgrund von Umständen, für die der KUNDE allein oder weit überwiegend verantwortlich ist (verspätete Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem KUNDEN zuzurechnende Dritte etc.) hat Propstack nicht zu vertreten. Propstack ist in diesen Fällen – unbeschadet etwaiger weiterer Ansprüche – berechtigt, das Erbringen der betroffenen Leistungen um einen der Dauer des Vorliegens der vorgenannten Umstände angemessenen Zeitraum hinauszuschieben.


12. Gewährleistung

12.1. Propstack gewährleistet, dass die geschuldeten Leistungen den im Vertrag und in der Leistungs- und/oder Produktbeschreibung näher beschriebenen Anforderungen entsprechen. Propstack gewährleistet darüber hinaus die Anbindung von Propstack CRM an das Internet.

12.2. Sofern die von Propstack geschuldeten Leistungen von den vertraglichen Vereinbarungen abweichen, sind diese Mängel seitens des KUNDEN unter möglichst genauer Beschreibung des Mangels und der Umstände, unter denen dieser aufgetreten ist, unverzüglich zu rügen. Der KUNDE wird, wenn dies möglich ist, eine Bildschirmkopie von Fehlermeldungen und/oder dem Erscheinungsbild des Mangels anfertigen und Propstack zur Verfügung stellen. Propstack wird den Mangel anschließend binnen angemessener Frist beheben.

12.3. Das Kündigungsrecht des KUNDEN wegen Nichtgewährung des Gebrauchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist. Von einem Fehlschlagen der Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist frühestens auszugehen, wenn Propstack einen wesentlichen Mangel nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Mängelrüge beseitigt oder eine entsprechende Umgehungslösung zur Verfügung stellt und der KUNDE die ihm in diesem Zusammenhang obliegenden Mitwirkungsleistungen ordnungsgemäß erbracht hat. Wegen unwesentlicher Mängel ist der KUNDE nicht zur Kündigung des Vertrages berechtigt.

12.4. Eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung von Propstack für bei Vertragsabschluss vorliegende Mängel wird ausgeschlossen.

12.5. Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche des KUNDEN einschließlich der Schadensersatzansprüche beträgt (außer bei Vorsatz) ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

12.6. Hat der KUNDE Propstack wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel Propstack nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der KUNDE den entstandenen Aufwand zu ersetzen, sofern er die Inanspruchnahme der Propstack grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat.


13. Geheimhaltung

13.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die sie – einschließlich ihrer Erfüllungsgehilfen – anlässlich der Vertragsanbahnung oder der Vertragserfüllung erlangt haben, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen, die

a) nachweislich ohne Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung allgemein bekannt sind,
b) den Parteien bereits vor Erhalt der Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen nachweislich bekannt waren,
c) von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung erhalten wurden oder
d) nachweislich unabhängig erarbeitet worden sind.

13.2. Die Beweislast für das Vorliegen der vorstehend aufgeführten Ausnahmen trägt die Partei, die sich auf die Ausnahme berufen will.


14. Datenschutz

14.1. Beide Parteien verpflichten sich, im Rahmen ihrer Zusammenarbeit die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

14.2. Der KUNDE ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass er zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Propstack CRM im Verhältnis zu den Betroffenen berechtigt ist.

14.3. Propstack CRM wird in einem Rechenzentrum von Dritten gehostet. Die Verarbeitung und Nutzung der Daten findet ausschließlich im Gebiet der Europäischen Union statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des KUNDEN und darf nur erfolgen, wenn die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.


15. Haftung

15.1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur, soweit sich nicht aus einer abweichenden Haftungsregelung in dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag etwas anderes ergibt.

15.2. Propstack haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des KUNDEN, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Propstack oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

15.3. Im Übrigen ist die Haftung von Propstack für Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt, soweit sich nicht aus einer von Propstack übernommenen Garantie etwas anderes ergibt:

a) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Propstack nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der KUNDE vertrauen durfte. Soweit Propstack hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung von Propstack auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt, es sei denn es ergibt sich eine geringere Haftung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen.

b) Die Haftung Propstack für den leicht fahrlässig verursachten Verlust von Daten und/oder Programmen ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und den Umständen nach angemessener Datensicherung durch den KUNDEN angefallen wäre.

15.4. Die Bestimmungen der vorstehenden Absatzes gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).

15.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen der Propstack.


16. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Preise

Propstack ist berechtigt, Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorzunehmen:

16.1. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden dem KUNDEN rechtzeitig in Textform vor der Änderung mitgeteilt. Der KUNDE kann einer solchen Änderung gemäß Ziff. 16.2. widersprechen.

16.2. Der KUNDE hat seinen Widerspruch gemäß Ziff. 16.1 gegenüber Propstack in Textform und innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Mitteilung von Propstack über die AGB-Änderung zu erklären. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist bei Propstack eingeht. Sofern der KUNDE nicht form- und fristgerecht widerspricht, gilt die Änderung der AGB als genehmigt; hierauf und auf die Form und Frist für den Widerspruch wird Propstack ausdrücklich in der Mitteilung über die Änderung der AGB hinweisen. Widerspricht der KUNDE der Änderung der AGB form- und fristgerecht, besteht der Vertrag unverändert fort. Propstack hat in diesem Fall jedoch das Recht, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem KUNDEN außerordentlich zu kündigen, sofern ein Festhalten an dem unveränderten Vertrag für Propstack wirtschaftlich oder technisch nicht möglich oder unzumutbar ist.


17. Schlussbestimmungen

17.1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausschluss des UN-Kaufrechts-Übereinkommens (CISG).

17.2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der KUNDE keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen (Wohn-)Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

17.3. Sollten einzelne Bestimmungen fehlen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle von unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Die Parteien sind überdies verpflichtet, auf Bestimmungen hinzuwirken, durch die ein der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird. Diese Klausel gilt nicht für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst.

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 *Nur für Neukund:innen von Propstack.